- Nur noch wenige Restplätze frei
Bevor Sie sich für eine Reise mit Peter’s Reisen entscheiden, empfehlen wir Ihnen, unsere Reisebedingungen durchzulesen.
Bevor Sie sich für eine Reise mit Peter’s Reisen entscheiden, empfehlen wir Ihnen, unsere Reisebedingungen sorgfältig durchzulesen:
Alle angebotenen Reisen sind Gruppenreisen. Die Gruppe muss mindestens 20 Personen umfassen. Ist die Zahl der Angemeldeten kleiner, können wir die Reise bis 21 Tage vor Beginn absagen. Eine Absage kommt jedoch selten vor da wir ca. 80 % Stammkunden haben.
Die Organisation einer Reise ist aufwendig, wir geben uns jede erdenkliche Mühe, dass alles gut läuft. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie mit einer Leistung berechtigterweise nicht zufrieden sind. Das Wichtigste ist dann, dass wir sofort davon Kenntnis erhalten. Nur dann können wir den Mangel abstellen. Ihr Ansprechpartner ist die Reiseleitung, ist diese nicht erreichbar oder kann nicht helfen, so verständigen Sie bitte uns.
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Peter’s Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Peter’s Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Peter’s Reisen vor, an das Peter’s Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Peter’s Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Peter’s Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die von Peter’s Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Peter’s Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Peter’s Reisen dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der derselben Anwendung erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde Peter’s Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
e) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
f) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von Peter’s Reisen beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
1.4. Peter’s Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
1.5. Auf dem Flugticket muss der Name des Reisenden identisch mit dem Pass oder Personalausweis sein. Bei auch nur geringfügigen Unterschieden kann die Fluggesellschaft die Beförderung ablehnen. Es muss dann am Flughafen ein neues Ticket ausgestellt werden. Geben Sie uns daher in der Reiseanmeldung bitte exakt den im maschinenlesbaren Teil Ihres Ausweispapiers vermerkten Namen an. Ansonsten gehen die erheblichen Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.
1.6. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung und Organisation unserer Reisen verwendet. Die Daten werden nach EU-Datenschutzgrundverordnung geschützt.
2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Versicherungen kommen hinzu. Bei Tagesfahrten ist der volle Reisepreis bei der Anmeldung fällig. Bei Reisen mit Skipässen oder Eintrittskarten für Aufführungen (Theater, Oper, Musicals, Kabarett oder dgl.) kommt der Betrag für den Wert der Eintrittskarte hinzu und erhöht den Betrag der Anzahlung. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von Peter’s Reisen aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Peter’s Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Peter’s Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.7 zu belasten.
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Peter’s Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Peter’s Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist • entweder die Änderung anzunehmen • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Peter’s Reisen eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von Peter’s Reisen zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber Peter’s Reisen reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber Peter’s Reisen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Peter’s Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Peter’s Reisen zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Peter’s Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Peter’s Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Peter’s Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Peter’s Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Busreisen
4.4. Wird durch die Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in eine andere Zimmerart (z.B. Einzelzimmer) notwendig, so hat der Stornierende etwaige Mehrkosten (z.B. Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen.
4.5. Sind bei einer Reise Lift-, Theater-, Opern-, Musical- oder Veranstaltungskarten gebucht, wird bei Stornierung der Gegenwert der Eintrittskarten berechnet, falls diese nicht anderweitig genutzt werden können.
4.6. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Peter’s Reisen zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
4.7. Peter’s Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Peter’s Reisen nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Peter’s Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
4.8. Ist Peter’s Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.9. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Peter’s Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.1. Bei Abschluss einer Reiseversicherung über den Veranstalter kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
5.2. Durch den Abschluss der Versicherung ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Rücktrittsentschädigung befreit; er hat stattdessen einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen. Die ausführlichen Bedingungen finden Sie auf unserer Website unter Reiseversicherungen.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Peter’s Reisen bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Peter’s Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7.1. Peter’s Reisen kann wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten – bis 48 Stunden vor Reisebeginn bei Tagesfahrten; – bis 21 Tage vor Reisebeginn bei allen übrigen Reisen.
Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Peter’s Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Peter’s Reisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
Peter’s Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Peter’s Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Peter’s Reisen beruht. Kündigt Peter’s Reisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Peter’s Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Peter’s Reisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Peter’s Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Peter’s Reisen unter +49 7157 563 92 40 mitzuteilen. Außerhalb der Geschäftszeiten gibt ein Anrufbeantworter die Notrufnummer bekannt. Über die Erreichbarkeit des Vertreters von Peter’s Reisen bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Vertreter von Peter’s Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.1. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er Peter’s Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.2. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Peter’s Reisen, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10.1. Die vertragliche Haftung von Peter’s Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Peter’s Reisen gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
10.2. Peter’s Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Peter’s Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Peter’s Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Peter’s Reisen ursächlich war.
11.1. Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Peter’s Reisen geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
11.2. Peter’s Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert Peter’s Reisen den Kunden hierüber in geeigneter Form. Peter’s Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
12.1. Peter’s Reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Peter’s Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3. Peter’s Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Peter’s Reisen eigene Pflichten verletzt hat.
Die ausgeschrieben kostenlose Ski-, Langlauf- und Snowboardkurse erfordern eine Mindestteilnehmerzahl pro Leistungsgruppe von 6 Personen. Für kleinere Gruppen entsteht eine Tagesgebühr von € 125,–. Reine Anfängerkurse können nur nach vorheriger Anfrage durchgeführt werden.
Wir haben für den Fall der Insolvenz sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deshalb ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die TourVERS GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Mit der Anmeldung werden die voranstehenden Reisebedingungen anerkannt.
Der Reisende kann Peter’s Reisen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Peter’s Reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
Reiseveranstalter: Stand: August 2024
Peter´s Reisen / Inhaber: Peter Fleischmann
Olgastraße 10
71093 Weil im Schönbuch
Telefon: 07157/563 92 40 / Mail: info@petersreisen.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Reiseveranstalter Peter’s Reisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Reiseveranstalter Peter’s Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkostenanzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das Reiseveranstalter Peter’s Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit TourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die TourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chausee 51, 22453 Hamburg, Telefon: +49 (0) 402442880, service@tourvers.de, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von dem Reiseveranstalter Peter’s Reisen verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Reiseveranstalter: Peter’s Reisen • Olgastraße 10 • 71093 Weil im Schönbuch • info@petersreisen.de • www.petersreisen.de • Telefon 07157 56349240
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